Wenn es Gründe gibt, die gegen den regulären Schulstart eines Kindes liegen, ist das möglich. Bestätigt sich deine Vermutung einer Entwicklungsverzögerung deines Kindes, kannst du im Rahmen der Einschulungsuntersuchung dafür aussprechen, dass eine sogenannte Rückstellung deines Kindes von der Schulpflicht erfolgt. Dein Kind hat dann in diesem Fall ein Jahr länger Zeit, sich auf den Unterricht in der Schule vorzubereiten.
In diesem Fall stellst du einen Antrag auf Rückstellung deines Kindes von der Schulpflicht. Du musst die Gründe darlegen, die die Bewilligung des Antrages rechtfertigen. Die Entscheidung obliegt der zuständigen Schule. Diese wird eine Entscheidung auf der Grundlage bisheriger professioneller Überprüfungen, Einschätzungen und dem Ergebnis der amtsärztlichen Einschulungsuntersuchung immer im Interesse einer positiven Entwicklung deines Kindes treffen.
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